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kleiner tip am rande:
das arbeitsgericht berlin hat vor kurzem entschieden,dass die CGZP nicht tariffähig ist.
in der folge gibt es keinen wirksamen tarifvertragund greift das sogenannte EQUAL PAY, heißt dukannst die vergütung beanspruche, die ein vergleichbarerarbeitnehmer beim kunden / entleiher hätte.
ausschlußfristen betragen auch nach dem amp tarifvertrag3+3
heißt 3 monate zum geltend machenund weitere 3 monate in der zweiten stufe zumgerichtlich geltend machen.
der vertrag ist hier unbeachtlich, das bundesarbeitsgerichthat schon klar gestellt nur 3+3 ansonsten unwirksamnachweise bei erfurter kommentar zum arbeitsrecht 2009§ 218 BGB Rn 45.
anhang zur kenntnisnahme, stammt aus anderer sache läßt sich hier aber analog übertragen:
Nach hiesigem Kenntnisstand hat das Arbeitsgericht Berlin in den letztenTagen klar gestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist. In der Folge dürftenauch alle Tarifverträge unwirksam sein -vgl NZA 2008, 3670 [3673 ff.]; BB 2006, 101 [104] -.
Wie mir ein Fachanwalt für das Arbeitsrecht versichert hat, war dies auchbisher nie eine Frage -vgl NZA 2008, 438 ff.; Schüren, AÜG, 3. Aufl. 2007, § 9 Rn. 114 ff.; NZA 2008, 453; NZA 2007, 1213; LAG Niedersachsen Beschluss vom 02.07.2007 Az.: 16 Ta 108/07; NZA 2008, 3670; BB 2006, 101; Schindele in AiB 2008, 190; Ulber in ArbuR 2008, 297; LAG Hessen: Beschluss vom 07.07.2008 - 4 Ta 260/08 jeweils mit umfangreichen Nachweisen; aktuell: ArbG Limburg 1. Kammer vom 19.11.2008 - 1 Ca 541/08 in JURIS -.
Somit stellt sich die Frage nach dem sogenannten EQUAL PAY -vgl Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. September 2007- 4 AZR 656/06-.
AN ALLE LEIHARBEITER STEHT AUF UND VERTEIDIGT EUCH GEGEN DIE SCHEISSE !!!
WENN IHR ANGST VOR DEN KSOTEN HABT BEANTRAGT IHR BEIM ZUSTÄNDIGEN ARBEITSGERICHT ERST NUR PROZESSKOSTENHILFE - WOBEI EUCH AUCH DIE RECHTSANTRAGSSTELLE HELFEN KANN
IHR HABT DEN VERTRAG
DIE VOM KUNDEN UNTERSCHRIEBENEN STUNDENZETTEL
UND DER KUNDE MUSS AUSKUNFT GEBEN; WAS EIN VERGLEICHBARERARBEITNEHMER BEI IHM VERDIENT
SOLCHE EQUAL PAY ANSPRÜCHE SOLLTEN SICH LEICHT DURCHSETZEN LASSEN !!!
NUR SO NIMMT DIE ABZOCKE EIN ENDE ::::::::::::::::::::
das arbeitsgericht berlin hat vor kurzem entschieden,dass die CGZP nicht tariffähig ist.
in der folge gibt es keinen wirksamen tarifvertragund greift das sogenannte EQUAL PAY, heißt dukannst die vergütung beanspruche, die ein vergleichbarerarbeitnehmer beim kunden / entleiher hätte.
ausschlußfristen betragen auch nach dem amp tarifvertrag3+3
heißt 3 monate zum geltend machenund weitere 3 monate in der zweiten stufe zumgerichtlich geltend machen.
der vertrag ist hier unbeachtlich, das bundesarbeitsgerichthat schon klar gestellt nur 3+3 ansonsten unwirksamnachweise bei erfurter kommentar zum arbeitsrecht 2009§ 218 BGB Rn 45.
anhang zur kenntnisnahme, stammt aus anderer sache läßt sich hier aber analog übertragen:
Nach hiesigem Kenntnisstand hat das Arbeitsgericht Berlin in den letztenTagen klar gestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist. In der Folge dürftenauch alle Tarifverträge unwirksam sein -vgl NZA 2008, 3670 [3673 ff.]; BB 2006, 101 [104] -.
Wie mir ein Fachanwalt für das Arbeitsrecht versichert hat, war dies auchbisher nie eine Frage -vgl NZA 2008, 438 ff.; Schüren, AÜG, 3. Aufl. 2007, § 9 Rn. 114 ff.; NZA 2008, 453; NZA 2007, 1213; LAG Niedersachsen Beschluss vom 02.07.2007 Az.: 16 Ta 108/07; NZA 2008, 3670; BB 2006, 101; Schindele in AiB 2008, 190; Ulber in ArbuR 2008, 297; LAG Hessen: Beschluss vom 07.07.2008 - 4 Ta 260/08 jeweils mit umfangreichen Nachweisen; aktuell: ArbG Limburg 1. Kammer vom 19.11.2008 - 1 Ca 541/08 in JURIS -.
Somit stellt sich die Frage nach dem sogenannten EQUAL PAY -vgl Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. September 2007- 4 AZR 656/06-.
AN ALLE LEIHARBEITER STEHT AUF UND VERTEIDIGT EUCH GEGEN DIE SCHEISSE !!!
WENN IHR ANGST VOR DEN KSOTEN HABT BEANTRAGT IHR BEIM ZUSTÄNDIGEN ARBEITSGERICHT ERST NUR PROZESSKOSTENHILFE - WOBEI EUCH AUCH DIE RECHTSANTRAGSSTELLE HELFEN KANN
IHR HABT DEN VERTRAG
DIE VOM KUNDEN UNTERSCHRIEBENEN STUNDENZETTEL
UND DER KUNDE MUSS AUSKUNFT GEBEN; WAS EIN VERGLEICHBARERARBEITNEHMER BEI IHM VERDIENT
SOLCHE EQUAL PAY ANSPRÜCHE SOLLTEN SICH LEICHT DURCHSETZEN LASSEN !!!
NUR SO NIMMT DIE ABZOCKE EIN ENDE ::::::::::::::::::::
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Nunja das hebe ich mir auf für den DDay
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